Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.10.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ballonfahrten Göhler als durchführendem Luftfahrtunternehmen und dem jeweiligen Kunden über den Erwerb von Gutscheinen sowie über die Durchführung von Ballonfahrten.

Vertragspartner ist jeweils das in der Buchungsbestätigung bzw. auf dem Gutschein bezeichnete Unternehmen.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag über den Erwerb eines Gutscheins kommt zustande, sobald Ballonfahrten Göhler die Bestellung des Kunden durch eine Buchungsbestätigung, Rechnung, Gutscheinübersendung oder eine sonstige ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt.

Die Bestellung eines Gutscheins über die Internetseite stellt – soweit dort nicht ausdrücklich anders geregelt – ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Der Gutschein berechtigt den Inhaber nach Maßgabe der jeweiligen Gutscheinbedingungen zur Vereinbarung einer Ballonfahrt. Die konkrete Beförderungsleistung wird erst mit der verbindlichen Terminvereinbarung für einen bestimmten Termin bzw. Zeitraum konkretisiert.

Wer eine Buchung für mehrere Personen vornimmt, versichert, zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen für diese Personen berechtigt zu sein bzw. diese entsprechend zu informieren.

3. Gutscheine

Gutscheine von Ballonfahrten Göhler können als Gutschein für eine bestimmte Ballonfahrt oder als Wertgutschein ausgegeben werden. Sie berechtigen zur Inanspruchnahme der auf dem Gutschein bezeichneten Ballonfahrt bzw. zur Anrechnung des ausgewiesenen Gutscheinwertes.

Der Gutschein ist innerhalb seiner Gültigkeitsdauer umtauschbar und kann nach vorheriger Abstimmung für eine andere von Ballonfahrten Göhler angebotene Ballonfahrt oder in einer anderen angebotenen Region eingelöst werden. Bei einem Wechsel auf eine höherpreisige Leistung ist der Differenzbetrag zum Zeitpunkt der Einlösung zu entrichten. Ein verbleibender Minderbetrag wird nicht ausgezahlt.

Gutscheine sind grundsätzlich kostenfrei auf andere Personen übertragbar, soweit auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist. Die übernehmende Person muss die für die Ballonfahrt geltenden gesundheitlichen, körperlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist besteht kein vertragliches Recht des Kunden, einen Gutschein gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

Ein Gutschein kann nicht nachträglich zur Deckung bereits erbrachter Leistungen verwendet werden.

Gutscheine sind sorgfältig aufzubewahren. Ballonfahrten Göhler haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder unbefugte Verwendung, soweit dies nicht von Ballonfahrten Göhler zu vertreten ist.

4. Gültigkeit der Gutscheine

Gutscheine können innerhalb der Verjährungsfrist eingelöst werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Gutscheins bzw. Wertgutscheins.

Die Durchführung von Ballonfahrten ist aus flugbetrieblichen und witterungsbedingten Gründen grundsätzlich saisonabhängig. Ballonfahrten Göhler bietet reguläre Fahrten insbesondere während der jeweiligen Ballonfahrtsaison von April bis Oktober an.

Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin, Startplatz, eine bestimmte Flugrichtung oder eine bestimmte Flugstrecke. Termine sind rechtzeitig vor Ablauf einer auf dem Gutschein angegebenen Einlösefrist zu vereinbaren.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Der Kaufpreis für einen Gutschein ist entsprechend der Rechnung bzw. den im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.

Bei Wertgutscheinen wird der zum Zeitpunkt der späteren Buchung geltende Preis der gewünschten Leistung berücksichtigt. Reicht der Gutscheinwert nicht aus, ist die Differenz vor Durchführung der Ballonfahrt zu entrichten.

Soweit der aktuelle Preis der gewählten Leistung niedriger als der Gutscheinwert ist, verbleibt der Differenzbetrag grundsätzlich als Gutscheinwert, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6. Terminvereinbarung und Durchführung

Die Terminvereinbarung erfolgt grundsätzlich telefonisch oder nach den jeweils von Ballonfahrten Göhler angebotenen Buchungsmöglichkeiten. Ein vereinbarter Termin ist verbindlich.

Ballonfahrten sind in besonderem Maße von den Wetterbedingungen abhängig. Die Entscheidung über die Durchführung der Fahrt trifft ausschließlich der verantwortliche Ballonführer unter Berücksichtigung der aktuellen meteorologischen, betrieblichen und sicherheitsrelevanten Bedingungen.

Eine verbindlich vereinbarte Ballonfahrt kann insbesondere wegen Wind, Niederschlag, Gewitter, Sichtverhältnissen, behördlichen Vorgaben, technischen Gründen oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen verschoben oder abgesagt werden.

Bei einer wetter- oder sicherheitsbedingten Absage wird ein Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Durchführung der Fahrt bei nicht geeigneten Bedingungen besteht nicht.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Ballonfahrten Göhler ihn unter der angegebenen Telefonnummer rechtzeitig erreichen kann.

Änderungen des Treffpunktes können aus Gründen der Flugsicherheit und abhängig von Windrichtung und Wetter erforderlich sein. Der endgültige Startplatz wird vom verantwortlichen Ballonführer festgelegt.

7. Verspätung und Nichterscheinen

Der Fahrgast ist verpflichtet, pünktlich am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Kann ein Fahrgast den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, muss Ballonfahrten Göhler möglichst frühzeitig informiert werden.

Bei einer Absage des verbindlich vereinbarten Fahrttermins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Fahrgastes kann Ballonfahrten Göhler eine Entschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Fahrpreises verlangen. Die Entschädigung berücksichtigt insbesondere den für den Fahrgast reservierten Beförderungsplatz, der aufgrund der kurzfristigen Absage in der Regel nicht anderweitig vergeben werden kann.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht von Ballonfahrten Göhler, einen konkret nachweisbaren höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8. Wetter und höhere Gewalt

Ballonfahrten können ausschließlich unter geeigneten Wetterbedingungen durchgeführt werden. Insbesondere starker oder böiger Wind, Gewitter, Niederschlag, hohe Temperaturen, unzureichende Sicht oder andere meteorologische Bedingungen können zur Absage oder Verschiebung führen.

Die Entscheidung über die Flugdurchführung obliegt dem verantwortlichen Ballonführer. Sicherheitsentscheidungen sind vom Kunden zu akzeptieren.

Eine wetterbedingte Absage begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden wegen nutzlos aufgewendeter Reise-, Übernachtungs-, Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

9. Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen

Der Fahrgast muss körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, an einer Ballonfahrt teilzunehmen.

Gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Schwangerschaft sowie sonstige für die sichere Durchführung relevante Einschränkungen sind Ballonfahrten Göhler vor der Terminvereinbarung mitzuteilen.

Bei bestehenden gesundheitlichen Bedenken sollte der Fahrgast vor der Buchung bzw. Teilnahme ärztlichen Rat einholen.

Für Kinder gelten die jeweils auf der Homepage bzw. bei der Buchung angegebenen Mindestvoraussetzungen. Eine Mitfahrt kann insbesondere von Alter, Körpergröße und körperlicher Entwicklung abhängig gemacht werden.

Der verantwortliche Ballonführer entscheidet im Rahmen seiner gesetzlichen und luftfahrtrechtlichen Verantwortung über die Beförderung. Er kann die Beförderung ablehnen, wenn die körperlichen, gesundheitlichen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für eine sichere Teilnahme nicht erfüllt sind.

Ist die Beförderung aufgrund einer körperlichen Einschränkung nur unter Verwendung eines geeigneten und zugelassenen Spezialsitzes möglich, kann dessen Nutzung zur Voraussetzung für die Beförderung gemacht und nach Maßgabe der aktuellen Preisliste berechnet werden.

10. Barrierearme und unterstützte Beförderung

Ballonfahrten Göhler bietet je nach Verfügbarkeit besondere Einstiegsmöglichkeiten und einen geeigneten Sitz für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit an. Der Wunsch nach einem speziellen Einstieg oder Sitz ist bereits bei der Terminvereinbarung mitzuteilen.

Die tatsächliche Beförderung setzt voraus, dass diese unter den konkreten betrieblichen und sicherheitsrelevanten Bedingungen möglich ist. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Ausstattung besteht nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil der Buchungsbestätigung geworden ist.

11. Verhalten der Fahrgäste

Den Anweisungen des verantwortlichen Ballonführers und der Bodencrew ist jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere beim Aufbau, beim Start, während der Fahrt sowie bei der Landung.

Während der Ballonfahrt sind die vorgesehenen Haltevorrichtungen zu benutzen. Das eigenständige Betätigen von Leinen, Ventilen, Brennern, Schläuchen oder sonstigen technischen Einrichtungen ist untersagt. Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände aus dem Korb geworfen werden.

Im und unmittelbar am Ballon sowie im Bereich der Ballonhülle gilt ein Rauchverbot. Die Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen ist nicht zulässig.

Personen, von denen aufgrund ihres Zustands oder Verhaltens eine Gefahr für die Sicherheit des Flugbetriebs oder andere Personen ausgeht, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

12. Kleidung und persönliche Gegenstände

Für die Ballonfahrt ist wettergerechte, robuste Kleidung zu tragen. Aufgrund der Hitzestrahlung des Brenners wird eine geeignete Kopfbedeckung empfohlen.

Festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk ist aus Sicherheitsgründen verpflichtend. Sandalen, offene Schuhe sowie Schuhe mit hohen Absätzen sind nicht zulässig. Insbesondere bei Frühfahrten sind aufgrund möglicher Nässe am Boden wasserabweisende Schuhe empfehlenswert.

Persönliche Gegenstände sind so zu sichern, dass sie während der Fahrt nicht herausfallen oder andere Personen bzw. den Flugbetrieb gefährden können. Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Ballonfahrten Göhler nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Flugroute und Flugdauer

Ein Heißluftballon ist grundsätzlich nicht steuerbar wie ein Motorflugzeug. Richtung und Geschwindigkeit der Fahrt werden maßgeblich durch die jeweiligen Windverhältnisse bestimmt.

Der konkrete Startplatz wird abhängig von den aktuellen Bedingungen festgelegt. Die tatsächliche Flugstrecke und der Landepunkt können deshalb erst während des Fluges bzw. im Verlauf der Fahrt bestimmt werden.

Angegebene Fahrzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Richtwerte. Witterungs-, sicherheits- und betriebstechnisch bedingte Abweichungen sind möglich.

Muss eine Ballonfahrt aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet werden, gilt die Beförderungsleistung als vertragsgemäß erbracht, sofern die Beendigung auf Umständen beruht, die Ballonfahrten Göhler nicht zu vertreten hat und die Leistung unter den gegebenen Umständen ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

14. Änderungen und Ersatzleistungen

Ballonfahrten Göhler ist berechtigt, aus sachlichen Gründen einen anderen geeigneten Ballon, Piloten, Treffpunkt oder ein anderes Luftfahrtunternehmen einzusetzen, soweit dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Soweit ein anderes Luftfahrtunternehmen mit der Durchführung beauftragt wird, gelten die gesetzlichen luftverkehrsrechtlichen Haftungsbestimmungen für das jeweils verantwortliche Luftfahrtunternehmen.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Ein Widerruf muss schriftlich erklärt werden.

Für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht jedoch kein Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Dies ist insbesondere bei einer verbindlich gebuchten Ballonfahrt für einen konkreten Termin zutreffend.

Die jeweilige Widerrufsbelehrung ist Bestandteil des Vertrags.

16. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Ballonfahrten Göhler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ballonfahrten Göhler, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet Ballonfahrten Göhler unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ballonfahrten Göhler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Zwingende luftverkehrsrechtliche Haftungsregelungen bleiben unberührt. Eine weitergehende Haftung kann bestehen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

17. Versicherung

Für den gewerblichen Ballonfahrbetrieb bestehen die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Weitergehende Versicherungsleistungen richten sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Bestimmungen.

18. Gutscheine bei Absage durch Ballonfahrten Göhler

Kann eine bereits vereinbarte Ballonfahrt aus wetterbedingten, technischen, behördlichen oder sonstigen vom Luftfahrtunternehmen nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Der bestehende Gutschein bzw. Anspruch bleibt für die Vereinbarung eines Ersatztermins erhalten. Weitergehende Ansprüche wegen einer solchen Absage bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Ballonfahrten Göhler ist bemüht, Meinungsverschiedenheiten mit Kunden einvernehmlich zu klären.

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird über die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren gesondert informiert.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Ballonfahrten Göhler als Gerichtsstand vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.